AdA - Ausbildung der Ausbilder (IHK) gemäß AEVO
Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellte die bis Ende Juli 2009 geltende "Aussetzung" der AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) auf den Prüfstand. Dabei wurden die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive "Ausbilden jetzt - Erfolg braucht alle" auf ihre positiven und negativen Seiten hin beleuchtet.
Im Rahmen der Wirksamkeitsanalyse wurde ein Zuwachs an Ausbildungsplätzen auf diese Aussetzung zurückgeführt, aber auch Qualitätseinbußen festgestellt. Die Analyse kam zu dem Schluss: "Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden - ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar. Viele Praktiker und Experten haben die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung hervorgehoben. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses." (Quelle: BMBF).
Daher gilt ab Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 wieder die Ausbilder-Eignungsverordnung in vollem Umfang.
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