Reiseverkehrskaufmann/-frau IHK
Maßnahmenummer: 922/3238/10
Termin
20.09.2010-18.07.2012
Berufsaussichten
Zur Zeit arbeiten in Deutschland ca. 6 Mio. Menschen direkt in der Tourismuswirtschaft und die Beschäftigungszahlen werden in den nächsten 10 Jahren wachsen. Reiseverkehrskaufleute arbeiten z.B. im Reisebüro, Firmenreisedienst, in Onlinereisebüros, bei Reiseveranstaltern, in Verkaufsbüros der Bahn oder bei Fluggesellschaften.
Teilnehmervoraussetzungen
- dienstleistungs- und kundenorientierte Persönlichkeit, Flexibilität
- gutes Allgemeinwissen
- mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur
- gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- schriftlicher und mündlicher Eignungstest
Berufsbild
Reiseverkehrskaufleute veranstalten, vermitteln und verkaufen Reisen an Einzelpersonen, Gruppen und Unternehmen, führen Beratungs- und Informationsgespräche, auch in einer Fremdsprache, planen und gestalten Pauschal- und Individualreisen, stellen Verkehrsverbindungen und -tarife zusammen, ermitteln und werten touristische Kennzahlen aus und wirken an Maßnahmen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit.
Sie wenden dabei Kenntnisse über Zielgebiete an, berücksichtigen Umweltgesichtspunkte, wirken an Marketingmaßnahmen mit, ermitteln und kalkulieren Preise, bearbeiten Zahlungs- sowie Abrechnungsvorgänge und koordinieren die Zusammenarbeit im Betrieb und mit externen Partnern.
Lehr- und Prüfungsinhalte
- lt. Rahmenplan des BiBB vom 28.01.2005
- Touristik- und Reiseverkehr (Produkte und Leistungen, Zielgebiete, Marketing)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Statistik)
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Sonstiges (Deutsch, Business, Englisch, Microsoft Office, Verkaufstraining, Bewerbungstraining, Existenzgründung)
- Praktikum in einem touristischen Unternehmen
Der Unterricht wird durch eine Lernplattform unterstützt, die Sie über Ihren Internetzugang weltweit nutzen können.
Dauer
22 Monate (inkl. ca. 7-monatiges Praktikum)
Abschluss
IHK-Prüfung
Kosten
€ 11.289,60
(Ratenzahlung möglich), inkl. Lehrmaterial
Fördermöglichkeiten
Für Empfänger des Arbeitslosengeldes I und II ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter mittels Bildungsgutschein möglich. Förderungen können auch durch die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) erfolgen.
Aufstiegsmöglichkeiten
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