Meister-BAFÖG
Sichern Sie sich die meisterhafte Förderung!
Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG))
Das Meister-BAföG dient der finanziellen Unterstützung jener, die sich um eine berufliche Aufstiegsfortbildung zum Ausbau der beruflichen Qualifizierung bemühen.
Es handelt sich hierbei um ein Darlehen zu besonders günstigen Zinsen. Im Gegensatz zum Schüler- oder Studenten-BAföG erfolgt eine vollständige Rückzahlung.
Zum 1.07.2009 ist das neue Meister BAföG in Kraft getreten. Es bietet u.a. die folgenden Änderungen:
- Darlehenserlass in Höhe von 25% auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen bei bestehen der Fortbildung
- Erhöhung des Kinderzuschlags von auf 210 Euro pro Monat, Bezuschussung zu 50%
- Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende
- Darlehensteilerlass bei Selbstständigkeit nach der Fortbildung, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze mit sich bringen
Was wird gefördert?
Welche Weiterbildungen der Schule für Tourismus werden über das Meister-BAföG gefördert?
Wer wird gefördert?
Kaufleute, Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt , Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Als Antragsteller dürfen Sie über keine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist. (z.B. ein Hochschulabschluss). Es besteht keine Altersgrenze.
Für seit dem 01.07.2009 begonnene Fortbildungen gilt:
| 675 € |
für Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen |
| 885 € |
für Alleinstehende mit einem Kind 334 €/551 € |
| 890 € |
für Verheiratete 229 €/661 € |
| 1.100 € |
für Verheiratete mit einem Kind 334 €/766 € |
| 1.310 € |
für Verheiratete mit zwei Kindern 439 €/871 € |
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen.
Über welchen Zeitraum erhalte ich die Förderung?
Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert.
Wann muss ich das Darlehen zurückzahlen?
Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit von maximal sechs Jahren innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen.
Wo finde ich mehr Informationen?
Auf dem Portal www.meister-bafoeg.info des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie weitergehende Informationen.
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