Lernen wie Fluge

Bildungsurlaub

Zeit für Ihre persönliche Weiterbildung

In 12 von 16 Bundesländern, darunter auch Berlin, gibt es ein sogenanntes Bildungsfreistellungsgesetz. Es beinhaltet den Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt die Sonderurlaubsverordnung bzw. -regelung.

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren. Sind Sie unter 25 Jahre alt, erhalten Sie 10 Arbeitstage pro Jahr.

Über die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub sollte der Arbeitgeber etwa 6 Wochen vor Beginn mündlich oder schriftlich informiert werden

Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind. Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub können ausschließlich vom Bildungsträger gestellt werden, und müssen 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Senat vorliegen.

Wenn Sie sich für einen entsprechenden Kurs anmelden, übernimmt die Schule für Tourismus Berlin GmbH diese Aufgabe.

Eine Einbeziehung des Bildungsurlaubs in die Gesamtausbildungszeit ist für folgende Kurse möglich:

In einem persönlichen Beratungsgespräch mit unserer Beraterin können Sie alle Einzelheiten zum Thema Bildungsurlaub besprechen.

Nutzen Sie Urlaub für Ihre Bildung!

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